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Universitätsbibliothek
Allgemeines

Universitätsbibliographie der TU Chemnitz


Im Rundschreiben 01/2008 des Rektors wurde die Freischaltung der Universitätsbibliographie der Technischen Universität Chemnitz bekanntgegeben. Die Universitätsbibliographie verzeichnet ab dem Berichtsjahr 2007 die Veröffentlichungen der Angehörigen der TU Chemnitz. Das Publikationsverzeichnis ist die zentrale Nachweisstelle für wissenschaftliche Veröffentlichungen der Technischen Universität Chemnitz. Professuren können von Ihren Homepages auf die Universitätsbibliographie verlinken. Die Erfassung der Einträge soll zeitnah zur Veröffentlichung erfolgen, um Bearbeitungsstau am Jahresende bzw. zu Beginn des neuen Jahres zu vermeiden.

Die rückwirkende Erfassung älterer Publikationen ist möglich und erwünscht. Bei Interesse an einem maschinellen Datenimport/-export in bzw. aus der Universitätsbibliographie wenden Sie sich bitte an die Hochschulschriftenstelle. Wir beraten und unterstützen Sie im Rahmen unserer Möglichkeiten gern. Die Daten zu elektronischen Dissertationen/Habilitationen werden einmal jährlich aus MONARCH/QUCOSA übernommen. Diese Dokumente müssen Sie NICHT selbst eintragen. Für Angehörige der TU Chemnitz existiert eine Beschreibung der Lese-Schnittstelle, über die sie auf eine Auswahl der in der Universitätsbibliographie gespeicherten Daten zugreifen und diese so in eigenen Skripten verwenden können.

Als Veröffentlichungen im Sinne dieser Bibliographie zählen Publikationen von seriösen Verlagen und wissenschaftlichen Einrichtungen sowie Publikationen, deren Volltexte auf wissenschaftlichen Dokumentenservern bereitstehen. Die Einträge erfordern die Angabe einer ISBN/ISSN bzw. einer DOI oder eines dauerhaften URL. Eine dieser Angaben MUSS vorhanden sein. Die URL soll zum Volltext des Dokumentes führen. Der Verweis auf ein Abstract, eine dynamische Homepage oder eine Publikationsliste ist nicht ausreichend!

Referierte und nicht referierte Konferenzbeiträge sowie Konferenzabstracts werden als eigenständige Dokumentarten erfasst. Als referierter Konferenzbeitrag wird ein veröffentlichtes begutachtetes (Peer Review) vollständiges Manuskript akzeptiert. Die Annahme eines Abstracts zu einem Vortrag oder einem Posterbeitrag durch ein Programmkomitee gehört nicht in diese Kategorie. Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise dazu im Hilfetext. Zur Vollständigkeit der Konferenzangaben gehören der Konferenztitel, der Zeitraum und der -ort.


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