Hilfe zur Universitätsbibliographie
Welche Dokumente werden in die Universitätsbibliographie der Technischen Universität Chemnitz aufgenommen?
Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in die Bibliographie:
- Mindestens eine Autorin bzw. ein Autor muss Angehörige(r) oder ehemalige(r) Angehörige(r) der Technischen UniversitätChemnitz sein.
- Das Dokument besitzt eine ISBN/ISSN oder einen Persistent Identifier wie DOI/URN. Eine URL-Angabe zum Dokument ist unter den im Hilfetext genannten Bedingungen zulässig.
Verwendungshinweise für die Angaben in der Bibliographie
Die mit dem Symbol gekennzeichneten Angaben sind obligatorisch.
Die einzelnen Elemente des Anmeldeformulars
Dokumentart
Die Auswahl der Dokumentarten wurde in Absprache mit der Universitätsleitung festgelegt. Bei Zeitschriftenartikeln, Konferenzbeiträgen und weiteren Publikationen (u.a. Rezension, Lexikonbeitrag) können Sie zwischen referiert und nicht referiert unterscheiden. Referierte Dokumente sind jene, die einem Peer Review unterzogen wurden.
Der Peer Review ist meist auf den Publikationsportalen dokumentiert oder wird über E-Mails kommuniziert.
Unter referierter Konferenzbeitrag ist ein veröffentlichtes begutachtetes (Peer Review) vollständiges Manuskript zu verstehen. Die Annahme eines Abstracts zu einem Vortrag oder einem Posterbeitrag durch ein Programmkomitee gehört nicht in diese Kategorie.
Eine Rezension oder auch Besprechung ist die schriftlich niedergelegte Form eines Diskussionsbeitrages über einen bestimmten Gegenstand eines abgegrenzten Themenfeldes. Die Rezension kann in einer Monographie oder einer Zeitschrift erscheinen.
Hinweise zur Aufnahme von veröffentlichten Patentenanmeldungen und Gebrauchsmustern:
In die Universitätsbibliographie werden alle Publikationen von Patentenanmeldungen und Gebrauchsmustern aufgenommen. Die erste Aufnahme erfolgt in der Regel bei Patentanmeldungen 18 Monate bzw. bei Gebrauchsmustern 4 bis 6 Monate nach dem Anmeldetag. Frühester Zeitpunkt für die Aufnahme ist das Datum der Veröffentlichung im Patentblatt.
Alle in der Universitätsbibliographie eingegebenen Daten sollten auf der prioritätsbegründenden Anmeldung beruhen. In der Regel dürfte dies die Anmeldung in Deutschland sein.
Für eine umfassende Patentrecherche können Sie die Datenbanken DEPATISnet des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder Espacenet des Europäischen Patentamtes (EPA) nutzen.
In der Datenbank DEPATISnet können in der Trefferliste per Button "Familien-Recherche - SUCHEN" (rechts) alle zu einer Familie gehörigen Patentschriften (Offenlegungsschrift, Patentschrift, Gebrauchsmusterschrift) länderübergreifend angezeigt werden.
Links:
Je nach gewählter Dokumentart erhalten Sie ein spezifisches Anmeldeformular mit der dazugehörigen Datenabfrage.
Anzahl der Verfasser/Herausgeber (bei Herausgeberschaft)
Bitte geben Sie hier die Anzahl der beteiligten Autor(inn)en/Herausgeber(innen) an. Mindestens eine Autorin bzw. ein Autor der Publikation muss einer Einrichtung der TU Chemnitz angehören oder angehört haben.Namen der Verfasser/Herausgeber (bei Herausgeberschaft)
Namen der Verfasser/Herausgeber
Hier sind die Personen anzugeben, die den intellektuellen Inhalt verantworten, z.B. Autoren bei Textdokumenten, Künstler, Photographen oder Illustratoren bei graphischen Dokumenten.
Für Personennamen ist die normierte Schreibweise "Familienname, Vorname" vorgeschrieben. Nach Möglichkeit sollen alle Angaben vollständig und nicht abgekürzt eingetragen werden. Dadurch wird die Recherche nach Dokumenten wesentlich erleichtert.
Kostenstelle
Pro Verfasser/Herausgeber wird eine Kostenstelle aus dem aktuellen Kostenstellen- und Strukturverzeichnis (KSV) der TU Chemnitz angegeben. Für "Fremd"-Verfasser ist die Kostenstelle "extern" und für emeritierte Autoren "emeritiert" anzugeben.
Publikationsgebühren der TU Chemnitz
Hier sind ausschließlich Kosten einzutragen, bei denen ein Autor der TU Chemnitz als corresponding author auftritt. Das heißt, die Finanzierung der Publikation ist an der TU Chemnitz gebucht worden. Bei Artikeln zählen dazu auch "page charges", "color charges" und Open-Access-Publikationsgebühren, sog. article processing charges (APC). Bei anderen Dokumentarten können das weitere Publikationsgebühren sein, z.B. Gebühren für eine Tagungsveröffentlichung. Bitte tragen Sie den exakten Betrag in Euro ein.
Mittelherkunft
Bitte tragen Sie die Angaben in der Form der folgenden Beispiele ein.
Haushalt Professur Haushalt Bibliothek Drittmittel DFG Drittmittel EU Publikationsfonds
ORCID
Die Open Researcher and Contributor ID, kurz ORCID, ist eine eindeutige Kennung für Forscherinnen und Forscher. Weltweit besitzen bereits über 2 Millionen Forschende eine solche Kennung.
Zitat von https://de.wikipedia.org/wiki/ORCID:
"Zum 1. Januar 2016 haben mehrere wichtige Verlage für wissenschaftliche Publikationen (z. B. Royal Society Royal Society, PLOS) eine obligatorische Identifikation per ORCID für die einreichenden Autoren wissenschaftlicher Manuskripte eingeführt."Siehe:
Am 1. Mai 2016 startete das DFG-Projekt ORCID DE, um die Verbreitung des Autorenidentifikationssytems ORCID in Deutschland zu fördern: https://dini.de/dienste-projekte/projekte/orcid-de
Wenn Sie eine ORCID besitzen, tragen Sie diese bitte hier ein.
Förderung
Die Liste der möglichen Förderungen baut jeweils von "speziell" zu "allgemein" auf:
MERGE SFB DFG BMBF ESF EU Industrie/Wirtschaft Sonstiges
Bitte wählen Sie daher das jeweils erste Zutreffende aus, wenn die Publikation im Rahmen der gewählten Projektförderung erschienen ist. Die Veröffentlichung muss nicht zwangsläufig aus dieser Förderung bezahlt worden sein. Beispiel: MERGE ist auch DFG - es sollte MERGE ausgewählt werden. Bei einer DFG-Forschungsförderung ist zusätzlich die Projektummer anzugeben, siehe Verwendungsrichtlinien - Allgemeine Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG), Ziffer 13.1
Titel
sachliche Benennung des Werkes
Titelzusatz
Erläuterungen, Erweiterungen oder Einschränkungen zum Titel
Sonstige Beteiligte
Zusätzliche Personen und Organisationen zu jenen, die in den Feldern Verfasser genannt wurden. Sie haben einen bedeutsamen intellektuellen Beitrag zur Ressource geleistet, der aber sekundär im Verhältnis zu dem von Verfassern bzw. Urhebern ist (z.B. Co-Autor, Herausgeber, Übersetzer, Illustratoren, auch Konferenzleiter, Moderatoren, Sponsoren, Veranstalter etc.).
Für Personenamen ist die normierte Schreibweise "Familienname, Vorname" vorgeschrieben, um die Suchbarkeit des Dokuments zu verbessern.
Betreuer
Der Betreuer muss bei Dissertationen und Habilitationen angegeben werden. Akademische Titel können optional angegeben werden (z.B. Muster, Hans Prof.Dr.).
Schlagwörter
Hier können frei gewählte Begriffe eingetragen werden. Die Trennung erfolgt durch "Leerzeichen Komma Leerzeichen". Deutsche und englische Begriffe sind erwünscht.
Bei Dissertationen und Habilitationen sind insgesamt 5 Begriffe einzutragen.
Kurzfassung / Abstract
Dies ist eine textuelle Beschreibung des Ressourceninhalts oder eine Inhaltsbeschreibung bei graphischen Ressourcen. Aus urheberrechtlichen Gründen werden Abstracts außer bei Dissertationen, Habilitationen und Patentschriften nicht auf der Frontpage der Publikationen angezeigt.
Erscheinungsjahr
Das Erscheinungsjahr der Ausgabe ist anzugeben.
Titel der Zeitschrift, in der der Beitrag erschienen ist
Hier erfolgt die Quellenangabe zum eingetragenen Dokument, also z.B. ein Zeitschriftentitel "Applicable Analysis".
Titel des Werkes, in dem der Beitrag erschienen ist
Der Titel des Gesamtwerkes ist anzugeben.
Open Access
Open Access meint, dass wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren.
Open Access Journals sind im Directory of Open Access Journals nachgewiesen.
OA-Lizenz
Die Notwendigkeit für den Urheber eines Werkes, dieses mit einer Open-Content-Lizenz zu versehen, folgt aus dem Umstand, dass eine ihm willkommene Nachnutzung seines Werkes auf der Grundlage der urheberrechtlichen Schranken nicht oder nicht in der Art und Weise möglich ist, wie er sie gerne ermöglichen möchte oder aufgrund von Förderbedingungen möglicherweise sogar ermöglichen muss. Als Open-Content-Lizenz bezeichnet man standardisierte Verträge, mittels derer der Rechteinhaber Nutzungsrechte an jedermann einräumt, um auf diese Weise eine hohe Verbreitung seines Schaffens zu erreichen. Dies ist jedoch nur insoweit möglich, wie der Urheber nicht ausschließliche Nutzungsrechte einem Dritten - z.B. einem Verlag - eingeräumt hat.
Links zu den Lizenzen:
- https://creativecommons.org/choose/
- Die Digital Peer Publishing Lizenzen
- CC BY Namensnennung: Version 2 / Version 3 / Version 4
- CC BY-SA Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Version 3 / Version 4
- CC BY-ND Namensnennung-Keine Bearbeitung: Version 3 / Version 4
- CC BY-NC Namensnennung-Nicht kommerziell: Version 2 DE / Version 3 / Version 4
- CC BY-NC-SA Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen: Version 3 / Version 4
- CC BY-NC-ND Namensnennung - Nicht-kommerziell - Keine Bearbeitung: Version 2.5 IT / Version 3 / Version 4
- CC0 - kein Copyright wenn möglich: Version 1
Einräumung von Nutzungsrechten:
Zweitveröffentlichung
... oder auch Parallelveröffentlichung ist eine zusätzliche Publikation, die unter bestimmten Bedingungen möglich ist und z.B. in MONARCH-Qucosa oder in arXiv.org durchgeführt werden kann. Dafür müssen Sie die Rechte besitzen. Es ist zu beachten, welche Version publiziert werden darf. Die Policies der Verlage / Zeitschriften finden Sie in Sherpa-Romeo:
Weitere Informationen:
- FAQ-Check für das neue Zweitverwertungsrecht gem. § 38 Abs. 4 UrhG
- FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht
- Rechtsfragen
Wir unterstützen Sie gern.
Tag der mündlichen Prüfung
Diese Angabe ist für Dissertationen und Habilitationen Pflicht.
Gesamttitel ; Zählung
Hier erfolgt die Eintragung von Titel und Zählung eines mehrbändigen begrenzten Werkes, z.B.
Grimsehl, Lehrbuch der Physik ; 1
Reihentitel ; Zählung
Angabe eines gezählten fortlaufenden Sammelwerkes oder einer Schriftenreihe,
Wissenschaftliche Schriftenreihe Eingebettete, Selbstorganisierende Systeme ; Bd. 5
Erscheinungsort
Hier steht der Geschäftsort des Verlages. Mehrere Orte können durch den Vermerk [u.a.] angezeigt werden. Ist die Publikation nicht in einem Verlag erschienen, kann hier die Eintragung des Ortes der Tagung oder der Institution erfolgen.
Verlag
Ist die Publikation nicht in einem Verlag erschienen, kann hier auch die herausgebende Körperschaft oder die Druckerei angegeben werden.
Seitenanzahl bzw. Seite
Je nach Dokumentart wird entweder die Seitenanzahl oder die Angabe des Seitenbereichs (also von Seite x bis Seite y) abgefragt.
Bei der Seitenanzahl ist zwingend eine ganze Zahl anzugeben, die nur aus arabischen Ziffernzeichen besteht.
ISBN , ISSN
- ISBN
- Internationale Standardbuchnummer
- ISSN
- Internationale Standardseriennummer
DOI , URL , URN
- DOI
- Digital Object Identifier
- URL
- Bitte geben Sie hier eine dauerhaft verfügbare Internetadresse an. Im Sinne der Bibliographie sollte der zitierte URL auf eine Ressource in einem standardisierten Open Archive verweisen, siehe Directory of Open Access Repositories - Open DOAR oder MONARCH-Qucosa.
- URN
-
Das ist der Uniform Resource
Name als Persistent Identifier für ein digitales Dokument. Bsp.:
urn:nbn:de:swb:ch1-200602043
Kontaktinformationen
Hier sollte die Person, die das Dokument anmeldet, eine Kontaktmöglichkeit angeben, um Rückfragen zum Eintrag zu ermöglichen. Die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer bzw. der Post- bzw. Institutsanschrift ist möglich.