Mindestvoraussetzungen für die Aufnahme in die Bibliographie:
Die mit dem Symbol
gekennzeichneten Angaben sind obligatorisch.
Die Auswahl der Dokumentarten wurde in Absprache mit der Universitätsleitung festgelegt. Bei Zeitschriftenartikeln, Konferenzbeiträgen und weiteren Publikationen (u.a. Rezension, Lexikonbeitrag) können Sie zwischen referiert und nicht referiert unterscheiden. Referierte Dokumente sind jene, die einem Peer Review unterzogen wurden.
Zum Nachweis eines Reviewprozesses bei Zeitschriften empfehlen wir das
Nachschlagewerk Ulrich's on the
Web Online, das Sie über das Datenbankangebot der Universitätsbibliothek
erreichen. Dort signalisiert das Zeichen
die
Begutachtung der Publikation. Für andere Dokumentarten kann häufig beim
Publisher erfragt werden, ob diese referiert sind oder nicht. Oft ist den
Wissenschaftlern das Begutachtungsverfahren der Herausgeber Ihrer Publikationen
bekannt. Sehr häufig sind diese Verfahren auch auf den Homepages der Verlage
dokumentiert.
Unter referierter Konferenzbeitrag ist ein zur Begutachtung eingereichtes vollständiges Manuskript zu verstehen. Die Annahme eines Abstracts zu einem Vortrag oder einem Posterbeitrag durch ein Programmkomitee gehört nicht in diese Kategorie.
Eine Rezension oder auch Besprechung ist die schriftlich niedergelegte Form eines Diskussionsbeitrages über einen bestimmten Gegenstand eines abgegrenzten Themenfeldes. Die Rezension kann in einer Monographie oder einer Zeitschrift erscheinen.
Die Herausgeberschaft einer Zeitschrift oder Buchreihe wird nur einmal jährlich in die Bibliographie aufgenommen, es sei denn diese bezieht sich nur auf eine spezielle Ausgabe.
Hinweise zur Aufnahme von veröffentlichten Patentenanmeldungen und Gebrauchsmustern:
In die Universitätsbibliographie werden alle Publikationen von Patentenanmeldungen und Gebrauchsmustern aufgenommen. Die erste Aufnahme erfolgt in der Regel bei Patentanmeldungen 18 Monate bzw. bei Gebrauchsmustern 4 bis 6 Monate nach dem Anmeldetag. Frühester Zeitpunkt für die Aufnahme ist das Datum der Veröffentlichung im Patentblatt.
Alle in der Universitätsbibliographie eingegebenen Daten sollten auf der prioritätsbegründenden Anmeldung beruhen. In der Regel dürfte dies die Anmeldung in Deutschland sein.
Für eine umfassende Patentrecherche können Sie die Datenbanken DEPATISnet des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder Espacenet des Europäischen Patentamtes (EPA) nutzen.
In der Datenbank DEPATISnet können in der Trefferliste per Button "Familien-Recherche - SUCHEN" (rechts) alle zu einer Familie gehörigen Patentschriften (Offenlegungsschrift, Patentschrift, Gebrauchsmusterschrift) länderübergreifend angezeigt werden.
Links:
Je nach gewählter Dokumentart erhalten Sie ein spezifisches Anmeldeformular mit der dazugehörigen Datenabfrage.
Namen der Verfasser/Herausgeber
Hier sind die Person(en) anzugeben, die den intellektuellen Inhalt verantworten, z.B. Autoren bei Textdokumenten, Künstler, Photographen oder Illustratoren bei graphischen Dokumenten.
Für Personennamen ist die normierte Schreibweise "Familienname, Vorname" vorgeschrieben. Nach Möglichkeit sollen alle Angaben vollständig und nicht abgekürzt eingetragen werden. Dadurch wird die Recherche nach Dokumenten wesentlich erleichtert.
Pro Verfasser/Herausgeber wird eine Kostenstelle aus dem aktuellen Kostenstellen- und Strukturverzeichnis (KSV) der TU Chemnitz angegeben. Für "Fremd"-Verfasser ist die Kostenstelle "extern" anzugeben.
Hier sind ausschließlich Kosten einzutragen, bei denen der Autor der TU Chemnitz als corresponding author auftritt. Das heißt, die Finanzierung des Artikels ist durch die TU Chemnitz erfolgt. Dazu zählen auch "page charges", "color charges" und Open-Access-Gebühren. Bitte tragen Sie den ganzzahligen Betrag in Euro ein.
sachliche Benennung des Werkes
Erläuterungen, Erweiterungen oder Einschränkungen zum Titel
Zusätzliche Person(en) und Organisation(en) zu jenen, die in den Feldern Verfasser genannt wurden. Sie haben einen bedeutsamen intellektuellen Beitrag zur Ressource geleistet, der aber sekundär im Verhältnis zu dem von Verfassern bzw. Urhebern ist (z.B. Co-Autor, Herausgeber, Übersetzer, Illustratoren, auch Konferenzleiter, Moderatoren, Sponsoren, Veranstalter etc.).
Für Personenamen ist die normierte Schreibweise "Familienname, Vorname" vorgeschrieben, um die Suchbarkeit des Dokuments zu verbessern.
Der Betreuer muss bei Dissertationen und Habilitationen angegeben werden. Akademische Titel können optional angegeben werden (z.B. Muster, Hans Prof.Dr.).
Hier können frei gewählte Begriffe eingetragen werden. Die Trennung erfolgt durch "Leerzeichen Komma Leerzeichen". Deutsche und englische Begriffe sind erwünscht.
Bei Dissertationen und Habilitationen sind insgesamt 5 Begriffe einzutragen.
Dies ist eine textuelle Beschreibung des Ressourceninhalts oder eine Inhaltsbeschreibung bei graphischen Ressourcen. Aus urheberrechtlichen Gründen werden Abstracts außer bei Dissertationen, Habilitationen und Patentschriften nicht auf der Frontpage der Publikationen angezeigt.
Das Erscheinungsjahr der Ausgabe ist anzugeben.
Hier erfolgt die Quellenangabe zum eingetragenen Dokument, also z.B. ein Zeitschriftentitel "Applicable Analysis".
Der Titel des Gesamtwerkes ist anzugeben.
Open Access meint, dass wissenschaftliche Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren.
Open Access Journals sind im Directory of Open Access Journals nachgewiesen. http://www.doaj.org/doaj?func=findJournals. Außerdem kann in Ulrichs WEB nach Open Access Journals gesucht werden: http://www.ulrichsweb.com/ulrichsweb/Search/advancedSearch.asp.
Diese Angabe ist für Dissertationen und Habilitationen Pflicht.
Hier erfolgt die Eintragung von Titel und Zählung eines mehrbändigen begrenzten Werkes, z.B.
Grimsehl, Lehrbuch der Physik ; 1
Angabe eines gezählten fortlaufenden Sammelwerkes oder einer Schriftenreihe,
Wissenschaftliche Schriftenreihe Eingebettete, Selbstorganisierende Systeme ; Bd. 5
Hier steht der Geschäftsort des Verlages. Mehrere Orte können durch den Vermerk [u.a.] angezeigt werden. Ist die Publikation nicht in einem Verlag erschienen, kann hier die Eintragung des Ortes der Tagung oder der Institution erfolgen.
Ist die Publikation nicht in einem Verlag erschienen, kann hier auch die herausgebende Körperschaft oder die Druckerei angegeben werden.
Je nach Dokumentart wird entweder die Seitenanzahl oder die Angabe des Seitenbereichs (also von Seite x bis Seite y) abgefragt.
Bei der Seitenanzahl ist zwingend eine ganze Zahl anzugeben, die nur aus arabischen Ziffernzeichen besteht.
urn:nbn:de:swb:ch1-200602043
Hier sollte die Person, die das Dokument anmeldet, eine Kontaktmöglichkeit angeben, um Rückfragen zum Eintrag zu ermöglichen. Die zusätzliche Angabe einer Telefonnummer bzw. der Post- bzw. Institutsanschrift ist möglich.