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Ausleihe

Häufig gestellte Fragen - FAQ


 

Welche und wie viele Medien gleichzeitig kann ich ausleihen?
Alle Medien, die im OPAC mit dem Exemplarstatus Präsenz gekennzeichnet sind, dürfen nicht entliehen werden. Alle anderen Medien können entliehen werden.
Studenten und Mitarbeiter der TU Chemnitz dürfen in der Regel 200 Medien entleihen, Nichtangehörige der TU Chemnitz dürfen bis zu 100 Medien entleihen.

Wie sind die Leihfristen und woran kann ich erkennen, wann ein Buch fällig ist?
Alle ausleihbaren Medien können in der Regel für 20 Öffnungstage entliehen werden.
Präsenzbestände werden - nur in Ausnahmefällen - für einen Tag bzw. während der Schließzeiten entliehen.
Für Fernleihen können Sonderleihfristen gelten, abhängig von der verleihenden Bibliothek.
Das Ende der Leihfrist sehen Sie einmal auf dem Fristzettel des Mediums - dort wird das Ende der Leihfrist gestempelt - oder im Katalog innerhalb der Exemplaranzeige unter Fälligkeitsdatum. Das Leihfristende aller von Ihnen entliehenen Medien können Sie innerhalb des Benutzerkontos abfragen.
Natürlich können Sie sich in jedem Fall ebenso in der Bibliothek persönlich, telefonisch, über E-Mail oder Kontaktformular erkundigen.

Kann ich die Leihfrist für ein Buch verlängern? Wenn ja, wie verlängere ich und wie oft kann ich verlängern?
Die Verlängerung der Leihfrist ist nur dann möglich, wenn keine Vormerkung eines anderen Nutzers vorliegt.
Verlängern können Sie die Leihfrist innerhalb eines Jahres beliebig oft. Nach Ablauf des Jahres ist das Buch allerdings in der Bibliothek vorzulegen und neu auszuleihen.
Für bestimmte Medien, wie z.B. Fernleihen gelten besondere Bestimmungen, die Ihnen bei der Ausleihe der Medien mitgeteilt werden.
Die Leihfrist können Sie selbst innerhalb Ihres Benutzerkontos vornehmen oder Sie bitten persönlich, telefonisch, über Mail oder Kontaktformular um Verlängerung der Leihfrist durch die Bibliothek.
Wenn Sie die Leihfrist innerhalb Ihres Benutzerkontos selbst vornehmen, beachten Sie bitte alle Systemmeldungen!

Wie hoch sind die Gebühren bei Überschreitung der Leihfrist?
Pro Medium und Woche wird 1 EUR Mahngebühr erhoben, höchstens jedoch 25 EUR pro entliehenes Medium.
Für die Überschreitung der Leihfrist bei Präsenzbeständen sind 2,50 EUR pro Tag und Medium zu entrichten.

Wie kann ich ein Buch vormerken?
Sie können an allen Ausleihstellen persönlich, telefonisch, über Mail oder Kontaktformular unter Angabe des entsprechenden Barcodes eine Vormerkung abgeben.
Sie können das entliehene Medium aber auch selbst im OPAC vormerken, indem Sie einfach innerhalb der Exemplaranzeige den Button "Vormerkung" anklicken. Danach werden Sie durch ein Menü geführt: Sie müssen die Eigentümerzweigstelle des Mediums und Ihre Benutzerkartennummer sowie das Kennwort angeben.

Was sind Semesterapparate?
In Semesterapparate wird die Literatur gestellt, die für eine bestimmte Lehrveranstaltung vorgesehen ist. Die Semesterapparate stehen an definierten Stellen in jeder Bibliothek und dürfen in der Regel nicht entliehen werden. Seit dem Wintersemester 2005/2006 besteht die Möglichkeit der Nutzung Elektronischer Semesterapparate.

Was sind Handapparate?
Hochschullehrer dürfen für ihre wissenschaftliche Arbeit bis zu 50 Medien in ihren Handapparat entleihen, der am jeweiligen Arbeitsplatz steht. Wenn ein Medium, das in einem Handapparat steht, von einem anderen Nutzer der Bibliothek benötigt wird, gestattet der Hochschullehrer Einsicht in dieses Medium.
Wenden Sie sich bitte an eine AusleihmitarbeiterIn, wenn Sie ein Medium brauchen, das in einem Handapparat steht.

Wer hilft bei Problemen weiter?
Alle MitarbeiterInnen an allen Ausleihstellen an allen Bibliotheksstandorten! Oder kontaktieren Sie die Universitätsbibliothek telefonisch, über Mail oder Kontaktformular.