Bei der Erfindererstberatung kann man sich von freiberuflichen Patentanwälten zu den Schutzrechten und allen weiteren Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes beraten lassen.
In erster Linie soll die Erstberatung allen freien Erfindern, Arbeitnehmer-Erfindern sowie Vertretern von Handwerksbetrieben und kleinen Unternehmen den richtigen Weg weisen.
In einem vertraulichen Gespräch informiert der Patentanwalt über die Grundsätze des gewerblichen Rechtsschutzes. Er kann die Vorzüge der einzelnen Schutzrechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Marken) erläutern und wichtige Informationen zum optimalen Schutz der Erfindung geben.
Es ist zu beachten, dass eine vorherige telefonische Anmeldung zur Erfindererstberatung notwendig ist.
Anmeldung unter der Telefonnummer 0371/ 531 13160